» Zappanale siegt über Zappa Family Trust
Oh mein Gott, das ist ja noch schöner als ein 4:0 Sieg gegen Australien.
Verkündet am 15.06.2010 hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Namen des Volkes für RECHT erkannt:
Die Berufung des Klägers (Gail Zappa) gegen das am 21. Januar 2009 verkündete Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Oh mein Gott, das ist ja noch schöner als ein 4:0 Sieg gegen Australien.
Verkündet am 15.06.2010 hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Namen des Volkes für RECHT erkannt:
Die Berufung des Klägers (Gail Zappa) gegen das am 21. Januar 2009 verkündete Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten zu 1. (Arf-Society) wird dieses Urteil teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage des Beklagten zu 1. wird die Gemeinschaftsmarke der Klägerin 001933944 "ZAPPA" für ab dem 01. August 2007 verfallen erklärt.
Die Kosten des Rechtstreit trägt der Kläger.
Mein ganz besonderer Dank gilt unserem Anwalt Herrn Johannes Vogel, der uns in diesem Rechtstreit so außerordentlich fachkundig beraten und immer wieder Mut gemacht hat. DANKE HERR VOGEL!!!
Ganz großen Dank aber auch an Freunde des Vereins und des Festivals ohne deren moralischer Unterstützung die letzten 3 Jahre kaum zu überstehen waren!
Dank Euch allen, wir werden versuchen uns mit einem Superfestival bei Euch zu revanchieren. Auf geht es in den Endspurt, mit neuem Mut.
Thomas Dippel
Vorsitzender Arf-Society
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